Beschaffung, Betrieb und Nutzung

Kommunaler Fuhrpark 2026–2030

Beschaffungsziele, Elektrifizierung und knappe Ressourcen zusammenbringen. EcoFleet unterstützt Kommunen und öffentliche Betriebe dabei, Fahrzeugbedarf, Nutzung und digitale Verwaltung als ein gemeinsames Konzept zu planen.
Für Verwaltung, Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Auftraggeber.

Planungsrahmen 2026–2030

Quoten setzen den Rahmen. Der Fuhrpark muss trotzdem funktionieren.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz definiert Mindestziele für die öffentliche Beschaffung. Für den zweiten Referenzzeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 gilt für saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge grundsätzlich ein Mindestziel von 38,5 Prozent.
Für diese Fahrzeugklassen bedeutet „sauber“ im zweiten Referenzzeitraum: 0 g CO₂/km am Auspuff. Wie die Zielerreichung organisatorisch nachgewiesen wird, hängt auch von der Umsetzung auf Landesebene ab.

Mindestziel

38,5 %

saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
im Referenzzeitraum 2026 bis 2030

Vier Beschaffungsfragen

Was vor der Fahrzeugauswahl geklärt sein sollte

Die Antriebsentscheidung ist nur ein Teil der Aufgabe. Belastbar wird die Planung, wenn Beschaffung, Nutzung und Betrieb gemeinsam betrachtet werden.
Elektrofahrzeuge für den EcoFleet-Fuhrpark

01

Welcher Bedarf ist wirklich dauerhaft?

Poolfahrten, Bauhof, Bereitschaft, Außentermine und Spitzenzeiten haben unterschiedliche Anforderungen.

02

Wo ist Elektrifizierung betriebsfest?

Fahrprofile, Standzeiten, Ladeorte und Verantwortlichkeiten müssen zusammenpassen.

03

Wie wird Nutzung gesteuert?

Digitale Buchung und transparente Verfügbarkeit können Fahrzeugreserven und Abstimmungsaufwand reduzieren.

04

Wie bleibt die Umsetzung schrittweise?

Vertragslaufzeiten, Haushaltsplanung und Infrastruktur sprechen häufig für Pilot und Ausbau statt Komplettwechsel.

EcoFleet als Umsetzungskonzept

Fahrzeuge, Buchung und Nutzung zusammen planen

EcoFleet kombiniert passende Fahrzeuge mit einer digitalen Buchungs- und Verwaltungslogik. So wird nicht nur beschafft, sondern auch geregelt, wer welches Fahrzeug wann nutzen kann.

Was das in der Praxis bedeutet

Bedarfsgerechter Fahrzeugmix
Elektrofahrzeuge und weitere geeignete Modelle entlang realer Einsatzprofile.

Zentrale Verfügbarkeit
Digitale Buchung statt paralleler Listen, Schlüsselkalender und Rückfragen.

Definierte Nutzergruppen
Je nach Konzept Nutzung durch Verwaltung, Eigenbetriebe oder weitere festgelegte Gruppen.

Auswertbare Nutzung
Mehr Transparenz als Grundlage für Steuerung und Weiterentwicklung.

Typische Einsatzfelder

Wo ein gemeinsames Nutzungskonzept ansetzen kann

Nicht jeder Bereich braucht dieselbe Lösung. Diese Einsatzfelder lassen sich einzeln prüfen und anschließend sinnvoll verbinden.

Verwaltung

Pool- und Außentermine

Planbare Fahrten mit schwankender Nachfrage und mehreren berechtigten Nutzergruppen.

Betriebe

Service und operative Aufgaben

Fahrzeuge mit klaren Einsatzfenstern, Standorten und betrieblichen Anforderungen.

Erweiterung

Nutzung außerhalb der Kernzeit

Je nach rechtlichem und organisatorischem Rahmen können Standzeiten gezielt nutzbar gemacht werden.

Vorgehensmodell

Von der Ausgangslage zum Pilot

Die Beratung trennt fachliche Mobilitätsplanung klar von vergabe- und rechtsberatenden Leistungen.

1. Bestand und Fahrprofile

Fahrzeuge, Standorte, Aufgaben, Kilometer, Standzeiten und heutige Prozesse erfassen.

2. Zielbild und Machbarkeit

Geeignete Nutzergruppen, Fahrzeugklassen, Ladebedingungen und Buchungslogik bestimmen.

3. Pilot sauber abgrenzen

Standort, Zeitraum, Verantwortlichkeiten und Erfolgskriterien festlegen.

4. Auswertung und Ausbau

Nutzungsdaten bewerten und die nächste Beschaffungs- oder Ausbaustufe vorbereiten.

Vor einer Anfrage

Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte für eine erste interne Einordnung.

Ersetzt EcoFleet eine Vergabe- oder Rechtsberatung?

Nein. EcoFleet unterstützt bei Mobilitätskonzept, Fahrzeugnutzung und operativer Umsetzung. Vergabe- und Rechtsfragen sind separat mit den zuständigen Stellen zu klären.

Muss die gesamte Flotte gleichzeitig umgestellt werden?

Nein. Häufig ist ein klar abgegrenzter Pilot sinnvoller, der reale Fahrprofile berücksichtigt und belastbare Daten für weitere Schritte liefert.

Gilt die Quote immer unmittelbar für jede einzelne Kommune?

Nicht zwingend. Die Umsetzung und Nachweisführung kann auf Landesebene organisiert sein. Die konkrete Einordnung muss für den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber geprüft werden.

Unverbindliche Erstberatung

Kommunalen Fuhrpark fachlich einordnen

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage und den geplanten Zeitraum. Wir prüfen, welche fachlichen Bausteine für ein tragfähiges Nutzungskonzept relevant sind.
Sie erhalten:
eine erste Machbarkeitseinschätzung
die wichtigsten Prüfparameter
einen Vorschlag für Pilot oder Vertiefung

Diese Erstberatung ersetzt keine Rechts- oder Vergabeberatung.